Bünker: Breiter Kompromiss bei Ehe für alle nötig

 
von Evangelischer Pressedienst
Offenen theologischen und kirchenrechtlichen Fragen zur "Ehe für alle" widmete sich ein Studientag mit Synodalen aus ganz Österreich. Foto: epd/Dasek
Offenen theologischen und kirchenrechtlichen Fragen zur "Ehe für alle" widmete sich ein Studientag mit Synodalen aus ganz Österreich. Foto: epd/Dasek

Synodaler Studientag zur Trauung homosexueller Partnerschaften

Wien (epdÖ) – Soll es eine Trauung in der Evangelischen Kirche künftig auch für homosexuelle Paare geben? Mit dieser Frage hat sich ein synodaler Studientag am Samstag, 24. November, in Wien befasst. Gemeinsam mit Juristen und TheologInnen erörterten mehr als fünfzig TeilnehmerInnen – allesamt Mitglieder der Synode und Generalsynode – das Thema. Dabei ging es auch um die Frage, ob eine kirchliche Segnung gleichgeschlechtlicher Paare im Unterschied zu einer Trauung für heterosexuelle Paare eine Kompromisslösung darstellen könnte. Diskutiert wurde ebenfalls, inwieweit die Entscheidung über eine gleichgeschlechtliche Trauung der Gewissensentscheidung von PfarrerInnen oder der Entscheidung von Pfarrgemeinden überlassen werden sollte. Mit dem Studientag reagierte die Generalsynode auf eine Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs vom Dezember 2017, wonach die exklusive Möglichkeit einer Ehe für heterosexuelle Paare dem Gleichheitsgebot widerspräche und aufzuheben sei. Mit Jänner 2019 wird die zivilrechtliche „Ehe für alle“ Realität, da die Bundesregierung bekannt gegeben hatte, dass sie die vom Verfassungsgerichtshof eingeräumte Möglichkeit einer Gesetzesreparatur nicht wahrnehmen werde, wie Georg Lienbacher, Richter am Verfassungsgerichtshof, betonte. Einigkeit herrschte am Studientag jedenfalls darüber, dass die evangelischen Kirchen auf die geänderte Rechtslage auch mit einer Anpassung des kirchlichen Eherechts zu reagieren hätten. Hermann Miklas, der als Vorsitzender des Theologischen Aussschusses den Studientag federführend vorbereitet hatte, hielt eingangs fest, „dass wir hier über eine Sachfrage verhandeln, nicht über die Grundfeste des Evangeliums“.

Bünker: „Möglichst alle mit ins Boot holen“

Über verschiedene Ausformungen der Ehe für alle in deutschen Landeskirchen – von der völligen Gleichstellung homosexueller und heterosexueller Paare bis zur Segnung im privaten, nicht öffentlichen Rahmen – informierte Bischof Michael Bünker. Er schloss an seine Ausführungen zentrale Fragestellungen an, die der theologische Ausschuss der Synode in Vorbereitung auf die Synode zu diskutieren habe. Konkret gehe es darum, unterschiedliche Positionen zu würdigen und trotz dieser bestehenden Differenzen eine Entscheidung zu treffen, die mehrheitsfähig sei. Auch sei zur Diskussion zu stellen, inwieweit eine Unterscheidung von Segnung und Trauung liturgisch wertvoll und wie die Gewissensentscheidung von Pfarrerinnen und Pfarrern zu bewerten sei. Bünker sah mit Verweis auf die Situation in Württemberg die Gefahr, „dass sich bei einer knappen Entscheidung in der Synode einfach manche Gemeinden nicht mehr um das scheren, was die Synode tut. Hier sollten möglichst alle mit ins Boot geholt werden. Nicht jeder Kompromiss ist ein fauler Kompromiss.“

Körtner: Auch Gemeinden müssen gefragt werden

„Es gibt theologisch gute Gründe, eheanaloge homosexuelle Partnerschaften nicht nur rechtlich, sondern auch theologisch der heterosexuellen Ehe gleichzustellen. Der Ehe wird damit nichts genommen, sondern sie wird im Gegenteil aufgewertet und theologisch gestärkt in einer Zeit, in der die Krise der Ehe und ihr vermeintlicher Niedergang beklagt werden“, argumentierte der Wiener reformierte Theologe Ulrich H.J. Körtner. Zugleich hob Körtner hervor, dass ein theologischer Konsens im Eheverständnis nicht allein durch einen synodalen Mehrheitsbeschluss herzustellen sei, sondern auch in den Gemeinden fundiert sein müsse. Abzulehnen sei aus kirchlicher Perspektive jedenfalls eine parallel zur Ehe existierende eingetragene Partnerschaft: „Gibt es die Ehe für alle, dann braucht es keine eingetragene Partnerschaft, denn die führt zur Aushöhlung der Ehe.“ Im gegenwärtigen gesellschaftlichen Kontext müssten die evangelischen Kirchen jedoch nicht nur Stellung zu homosexuellen Lebensformen, sondern auch zu Transgender oder Intersexualität beziehen.

Hempelmann: „Auch homosexuelle Beziehungen gottgewollt“

Einer Segnung von homosexuellen Partnerschaften durch die evangelischen Kirchen redete der deutsche Theologe und Universitätsprofessor Heinzpeter Hempelmann das Wort. Gleichwohl solle die kirchliche Trauung weiterhin der Beziehung von Mann und Frau vorbehalten bleiben, da dem verschiedengeschlechtlichen Zusammenleben „als Keimzelle des Lebens“ besondere Bedeutung für die Gesellschaft zukomme. Dennoch gelte es, die Opposition von homo- und heterosexuellen Beziehungen in vielen Bereichen zu hinterfragen: So seien gelingende homosexuelle Beziehungen genauso als gottgewollt zu verstehen wie gelingende heterosexuelle, während auch heterosexuelle Beziehungen häufig durch Gewalt und Selbstbezüglichkeit geprägt seien. „Wo Verantwortungsübernahme, Verbindlichkeit, Vertrauen eine Beziehung bestimmen, da dürfen wir davon ausgehen, dass diese Beziehung dem Willen Gottes entspricht.“ In jedem Fall müssten die Evangelischen Kirchen im Kontext einer immer weiter säkularisierten Gesellschaft verstärkt offen für Pluralität werden.

Nüssel: Versöhnung von Differenzen, ohne Differenzen zu beseitigen

„Im Zentrum sollte die Frage stehen: Wie ist eine Versöhnung der Differenzen möglich? Das bedeutet nicht, dass Differenzen beseitigt werden. Denen, die die Trauung für Homosexuelle bejahen, sollte zum Beispiel nicht unterstellt werden, dass sie die Bibel missachten“, sagte die Heidelberger Theologin Friederike Nüssel. Es sei vielmehr davon auszugehen, dass alle dem Willen Gottes folgen wollen und die Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren ablehnen. Zentrales Argument für eine Öffnung der Ehe für alle könne jedoch nicht allein das Gebot der Nicht-Diskriminierung sein: „Kirchen sollten sich auf ihr besonderes Zeugnis konzentrieren. Dieses besondere Zeugnis liegt im Eintreten für Ehe als verlässliche, von Liebe und Treue bestimmte Lebensform.“

Aktuell ist in der Evangelischen Kirche A.B. eine Segnung gleichgeschlechtlicher Paare nur im seelsorgerlichen Rahmen, nicht aber im Gottesdienst möglich. Die Evangelische Kirche H.B. bietet homosexuellen Paaren bereits seit 1999 Segnungsgottesdienste an. Nach den Beratungen im Theologischen Ausschuss steht das Thema dann auf der Tagesordnung der Synode, die vom 5. bis 8. Dezember in Wien tagt.

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