Armutskonferenz kritisiert Status quo bei Mindestsicherung

Schikanen gegen pflegende Angehörige und Alleinerziehende

 
von Evangelischer Pressedienst
Leerer Einkaufswagen: Fehlende Rechtssicherheit bei der Mindestsicherung betrifft vor allem pflegende Angehörige und Alleinerziehende, kritisiert die Armutskonferenz. Foto: pixabay.com/PIRO4D
Leerer Einkaufswagen: Fehlende Rechtssicherheit bei der Mindestsicherung betrifft vor allem pflegende Angehörige und Alleinerziehende, kritisiert die Armutskonferenz. Foto: pixabay.com/PIRO4D

Schikanen gegen pflegende Angehörige und Alleinerziehende

Wien (epdÖ) – Eine österreichweite Regelung und Rechtssicherheit für pflegende Angehörige und Alleinerziehende fordert die Armutskonferenz in einer Aussendung vom 8. August. Laut Armutskonferenz gebe es zahlreiche Probleme in der Mindestsicherung: Fehlende Soforthilfe, Aufwand bei Menschen mit Behinderungen, veralteter Unterhalt, schlechter Vollzug, mangelnde Hilfe bei Gesundheitsproblemen, nicht leistbares Wohnen. Es gebe „viele vergessene und verschwiegene Probleme in der Mindestsicherung“, heißt es in der Aussendung.

„Was in der Diskussion oft untergeht: In den meisten Bundesländern kommt der Mindestsicherung auch die Rolle zu, ein finanzielles Existenzminimum für Menschen mit so genannter erheblicher Behinderung, wenn sie in Privathaushalten leben, sicherzustellen.
Die Schikanen der Mindestsicherungs-Kürzung durch Einrechnung des Pflegegeldes trifft vor allem pflegende Angehörige, Alleinerziehende und Menschen mit Beeinträchtigungen“, so die Armutskonferenz. Und sie bringt ein Beispiel: „Eine alleinerziehende Mutter lebt gemeinsam mit ihrem Kind mit Beeinträchtigung in einer Mietwohnung, die Betreuung und Pflege des Kindes wird durch die Mutter geleistet – weil nicht anders möglich, weil kein Platz in einer Einrichtung, weil keine mobilen Dienste verfügbar sind oder auf Grund persönlicher Betreuungsentscheidung. Das Pflegegeld des Kindes wird so in der Mindestsicherungs-Logik zum Einkommen der Mutter. Folge: Kürzung der Mindestsicherung.“

Jedes Bundesland habe einen anderen Vollzug, die Länderregelungen würden meist in den Gesetzen fehlen, die Erlässe oder Vollzugsanordnungen seien nicht transparent, so die Kritik. Alles liege in der Entscheidungskompetenz der Verwaltung, was für die Betroffenen Gefahr von Willkür und Rechtsunsicherheit bedeute. Die Armutskonferenz fordert deshalb eine österreichweite Regelung und Rechtsicherheit für die betroffenen Familien. Eine solche könnte analog zur Abschaffung des Pflegeregresses aufgesetzt werden.

Die Armutskonferenz besteht seit 1995 als Netzwerk von über 40 sozialen Organisationen, darunter auch die Diakonie Österreich und die Evangelische Akademie Wien.

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